Der UNO-Sicherheitsrat hat sich am 9. Februar mit den Auswirkungen von Terrorismus auf den internationalen Frieden und die Sicherheit befasst. Die Schweiz verurteilte im Rat jegliche Formen terroristischer Aktivitäten aufs Schärfste. Denn Terrorismus – insbesondere_ der Islamische Staat und sympathisierende Gruppen in Afrika und Zentralasien – stellen eine Bedrohung sowohl für Einzelpersonen als auch für die internationale Stabilität, den Frieden und Wohlstand dar. Terrorismus kennt keine Grenzen oder Nationalitäten und ist eine Herausforderung, welche die internationale Gemeinschaft gemeinsam angehen muss. Seine Bekämpfung muss jedoch mit rechtsstaatlichen Mitteln geführt und die Menschenrechte sowie das humanitäre Völkerrecht dabei respektiert werden.

Auch die Schweiz blieb von terroristisch motivierten Handlungen nicht verschont. Das zeigt, dass die Terrorgefahr vor allem in Europa in den letzten Jahrzehnten diffuser wurde. Sie geht inzwischen meist von einzelnen radikalisierten Personen aus.

Jede terroristische Bedrohung hat ihre eigenen tieferen Ursachen und ihre eigene Dynamik der Radikalisierung und Gewalt. Um diese Bedrohung in ihrem Kern zu bekämpfen und präventiv zu wirken, müssen Lösungen dem spezifischen Kontext im betroffen Staat angepasst sein und dabei die verschiedenen Bedürfnisse der Gesellschaft mitberücksichtigen, um Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus, der zu Terrorismus führen kann, zu verhindern. Frauen und Jugendliche können dabei eine wichtige Rolle spielen. «Der Kampf gegen den Terrorismus kann nur erfolgreich sein, wenn wir die Situation als Ganzes betrachten und alle Faktoren berücksichtigen, die zu Radikalisierung und Gewalt führen. Daher können wir nur erfolgreich sein, wenn wir uns an die Rechtsstaatlichkeit halten», unterstrich Riccarda Chanda, stellvertretende Chefin der ständigen Vertretung der Schweiz bei den Vereinten Nationen in New York, im Sicherheitsrat.

Statement der Schweiz zu der Bedrohung von internationalem Frieden und Sicherheit durch Terrorismus, UNO-Sicherheitsrat, 09.02.2023