Der UNO-Sicherheitsrat diskutierte heute, die Lage im Nahen Osten, dies im Rahmen der vierteljährlichen Sitzung zur Sicherheitsratsresolution 2334 von 2016, welche die israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet betrifft.

Die Schweiz unterstrich in ihrer Erklärung in New York den Schutz der Zivilbevölkerung und des humanitären Personals. Dieses ist insbesondere in Gaza, weiter durch die anhaltende Gewalt stark gefährdet. Seit den Terrorakten der Hamas vom 7. Oktober 2023, welche die Schweiz aufs Schärfste verurteilt hat, sind über 330 humanitäre Helfer und zehntausende Zivilistinnen und Zivilisten in Gaza getötet geworden. Solche Angriffe verurteilt die Schweiz aufs Schärfste und fordert die strikte Einhaltung des humanitären Völkerrechts.

In diesem Zusammenhang rief die Schweiz die Bedeutung der von ihr entworfenen Resolution 2730 in Erinnerung, die der Sicherheitsrat vergangenen Mai verabschiedet hat und die den Schutz von humanitärem und UNO-Personal in Konfliktgebieten unterstreicht. Die Schweiz forderte im Sicherheitsrat erneut einen sofortigen, bedingungslosen und dauerhaften Waffenstillstand, die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln sowie einen schnellen und ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe.

Zudem bedauerte die Schweiz zutiefst, dass die vier seit dem 7. Oktober 2023 vom UNO-Sicherheitsrat verabschiedeten Resolutionen nicht umgesetzt wurden. Dasselbe gilt auch für die Resolution 2334. In diesem Zusammenhang wiederholte die Schweiz ihre Unterstützung für das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 19. Juli 2024. Es besteht kein Zweifel an der Illegalität der seit 1967 andauernden israelischen Besatzung des palästinensischen Gebiets. Diese Besatzung muss so schnell wie möglich beendet werden.

Die Gewalt im Westjordanland, inklusive Ostjerusalem ist aufgrund von Angriffen von Siedlern und Operationen der israelischen Sicherheitskräfte so hoch wie nie zuvor. Die Schweiz zeigte sich zudem besorgt über die Gewalt im Zusammenhang mit der Präsenz bewaffneter Gruppierungen, insbesondere in Jenin. Sie wiederholte ihren Aufruf an alle Parteien, ihren Verpflichtungen im Rahmen des Völkerrechts nachzukommen. Operationen im Westjordanland müssen die Kriterien der Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit erfüllen und das Recht jedes Einzelnen auf Leben und Sicherheit seiner Person respektieren. Alle, die Gewalt gegen Zivilistinnen und Zivilisten ausüben und vorsätzlich ziviles Eigentum und Infrastruktur zerstören, müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Schweiz erinnerte auch daran, dass die Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet völkerrechtswidrig sind, die Gewaltspirale weiter anheizen und klare Hindernisse für den Frieden darstellen.

Abschliessend bekräftigte die Schweiz ihre volle Unterstützung für die Zwei-Staaten-Lösung, welche die einzige Möglichkeit für Israelis und Palästinenser darstellt, Seite an Seite in Frieden, Sicherheit und Würde innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen zu leben.